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Hallo GunBoard-User. Wir begrüßen euch in unserem überarbeiteten System. Nicht nur ein komplett neuer Server sondern auch eine kommerzielle Forensoftware sorgen zukünftig dafür, dass auf GunBoard was Bedienungskomfort und Übersichtlichkeit anbelangt kaum Wünsche offen bleiben dürften. Dies kann es nicht für lau geben. Deshalb haben wir ein Pay-User Konzept auf rein freiwilliger Basis erarbeitet. Mehr hierzu könnt ihr in den Ankündigungen nachlesen.
Falls ihr im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis seit, bitte handelt verantwortlich :
Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad »0« (Stand Mai 1997)1 oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht. Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad »0« (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigem Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe »B« nach VDMA 2)3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe »A« nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.
weiterhin viel Spaß auf GunBoard
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